Preise und Kostenrückerstattung
Als Wahltherapeut habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen/Versicherungen. Sie bezahlen die Privatleistungen nach jeder Einheit in bar oder mit Karte. Am Ende der Behandlungsserie kann ich mit Ihrer gültigen ärztlichen Verordnung und der bezahlten Honorarnote eine teilweise Kostenrückerstattung bei Ihrer Versicherung beantragen.
Alle Informationen zu den Kosten und zur Rückerstattung finden Sie auf dieser Seite.

Preise für Physiotherapie

Preise gültig ab 1. Jänner 2025
In meiner Praxis erfolgt die Physiotherapie ausschließlich auf ärztliche Verordnung und umfasst standardmäßig eine 45-minütige Therapieeinheit. Jede Therapie wird individuell auf die spezifischen Bedürfnisse und Beschwerden des Patienten abgestimmt, wobei die Qualität und Professionalität der Behandlung stets im Mittelpunkt stehen.
Was ist alles Bestandteil einer Therapieeinheit?
Zu Beginn Ihrer Behandlung führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch. Durch genaues Zuhören und gezielte Fragen zu Ihrer Problematik erhalte ich wichtige Informationen über die Ursache Ihrer Beschwerden.
Anschließend erfolgt eine strukturierte Untersuchung, bei der ich systematisch Ihre Beweglichkeit, die Stabilität Ihrer Gelenke, die Kraft und Funktion Ihrer Muskulatur sowie Ihre Reflexe und die Funktion Ihres Nervensystems überprüfe.
Ziel dieser klinischen Diagnostik ist es, schwerwiegende Probleme auszuschließen und, falls notwendig, Sie an Ihren Arzt zurückzuverweisen.
Anschließend kann ich die Ursache Ihrer Beschwerden identifizieren und einen individuellen Behandlungsplan mit Ihnen erstellen.
Während der Einheiten passe ich die Techniken und Übungen je nach Fortschritt an, um den Heilungsprozess optimal zu unterstützen.
Wie kann ich die Therapieeinheiten bezahlen?
Sie bezahlen die Leistung nach jeder Einheit in bar oder mit Karte (Debit- oder Kreditkarte). Sie erhalten dafür einen Beleg.
Am Ende der Behandlungsserie stelle ich für Sie eine Honorarnote mit der gesamten Kostenaufstellung aus. Diese können Sie für die Kostenrückerstattung bei der Versicherung/Gesundheitskasse zusammen mit der Verordnung einreichen.
Bis wann muss ich einen Termin spätestens absagen?
Ich bitte Sie, eine etwaige Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin per Anruf bekanntzugeben. Sollte die Stornierung zu spät oder gar nicht erfolgen, wird ein Ausfallshonorar verrechnet, das 100% der gebuchten Leistung entspricht. Ein Ausfallhonorar kann nicht bei der Versicherung/Krankenkasse geltend gemacht werden, d.h. es erfolgt keine Kostenrückerstattung für diesen Betrag.
Wie kann ich einen Hausbesuch erhalten?
Bei einem Hausbesuch komme ich zur Behandlung direkt zu Ihnen nach Hause. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie in der Praxis: eine ärztliche Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“ und ggf. eine chefärztliche Bewilligung.
Ein Hausbesuch wird in der Regel von der/vom Ärztin/Arzt nur verordnet, wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist oder eine Anreise nicht zumutbar wäre.
Ich werde für die Einheit vorhandene Therapiemittel in Ihrem Umfeld nutzen und bei Bedarf zusätzlich eigene mobile Geräte wie Gymnastikbänder oder Bälle mitbringen.
Kostenrückerstattung
Je nach Versicherung/Gesundheitskasse ist die Höhe der Kostenrückerstattung unterschiedlich, für verbindliche Informationen kontaktieren Sie diese bitte direkt.
Für die Rückerstattung benötigen Sie eine bewilligte gültige ärztliche Verordnung für Physiotherapie. Bei folgenden Versicherungsträgern benötigen Sie derzeit keine Bewilligung: ÖGK und BVAEB.
Eine private Zusatzversicherung übernimmt – je nach Leistungsumfang – die Restbeträge.
Kann die Kostenerstattung automatisch erfolgen?
Als kostenlose Serviceleistung kann ich für Sie über „WAH-Online“ die bezahlte Honorarnote mit der (bewilligten) Verordnung bei folgenden Versicherungen einreichen: ÖGK, SVS und BVAEB. Die teilweise Kostenerstattung erfolgt dann meist innerhalb weniger Tage auf Ihr Bankkonto.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?
Für eine Rückerstattung brauchen Sie Ihre (bewilligte) Verordnung mit Diagnose, meine Honorarnote und bei Überweisung Ihre Zahlungsbestätigung. Die Unterlagen reichen Sie dann persönlich, per Post oder über das Portal/die App der Versicherung/Gesundheitskasse ein. Ich kann Ihnen zur einfacheren Einreichung ein Formular in der letzten Einheit mitgeben bzw. die Einreichung für Sie über „WAH-Online“ erledigen.
Wie funktioniert die Bewilligung der Verordnung?
Für alle Versicherungsträger mit Ausnahme von ÖGK und BVAEB benötigen Sie für die Kostenrückerstattung eine bewilligte Verordnung. Die Bewilligung wird vor der 1. Einheit benötigt, da sonst eine Rückerstattung nicht garantiert werden kann. Sollten Sie vor der Rückmeldung der Bewilligung mit der Physiotherapie beginnen wollen, tragen Sie das Risiko der ev. nicht möglichen Kostenerstattung. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie mich: -> Kontakt
Gibt es eine genaue Auflistung der Kostenerstattung?
Die genaue und aktuelle Auflistung für die Kostenrückerstattung erfragen Sie bitte bei Ihrem Versicherungsträger. Dieser kann Ihnen genaue Auskunft über die Rückerstattung erteilen.
ÖGK: -> Kostenerstattungsliste (2025)
BVAEB: -> Infoseite
SVS: -> Infoseite
KFA: -> Kontakt

Stand: 1. Jänner 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.
*SVS: es kommt noch der individuelle Selbstbehalt zum Abzug; BVAEB: individuelle Anspruchsvoraussetzungen und Befreiungen führen zu abweichenden Ansprüchen und Werten.
Preise für Podotherapie

Preise gültig ab 1. Jänner 2025
Die Einlagenanpassung inkludiert eine genaue Untersuchung des Bewegungsapparates, eine Fußabdruck- und Gang-/Laufanalyse. Im Zuge der Anpassung werden vor der endgültigen Fertigung der Sohle Probekeile gelegt und die Auswirkung beurteilt. Die Sohlen aktivieren oder Hemmen bestimmte Muskelketten und verändern dadurch reaktiv die Spannungen im Körper.
Ist eine Rückerstattung für die Anpassung möglich?
Wenn die Einlagenanpassung im Rahmen der Physiotherapie durchgeführt wird und Sie eine gültige ärztliche (bewilligte) Verordnung haben, kann eine Kostenrückerstattung für die Anpassung bei der Versicherung/Gesundheitskasse beantragt werden.
Die podologisch-propriorezeptive Einlagen selbst sind keine orthopädischen Einlagen und daher keine Kassenleistung.
Wie viel kosten die Einlagen?
Je nach Einlagenart und Anzahl der gesetzten Keile und Sonderelemente können die Kosten variieren. Bevor Sie die Einlagen in Auftrag geben, erhalten Sie von mir eine genaue Kostenaufstellung.
Die podologisch-propriorezeptive Einlagen sind keine orthopädischen Einlagen und daher keine Kassenleistung.
Wie oft benötige ich eine Kontrolle?
Eine Kontrolle nach der Einlagenanpassung ist meist nach 3 Monaten optimal. Die weiteren Kontrollen sind je nach Behandlungsverlauf alle 6-9 Monate. Wir besprechen Ihren genauen Behandlungs- und Kontrollplan beim 1. Termin.
Brauche ich nach jeder Kontrolle eine neue Einlage?
Oftmals sind nur kleine Anpassungen an den Einlagen nötig. Dafür ist nur eine Korrektur der Einlage nötig und keine Neuanfertigung.